AGB Die Mobile Tanzschule Berlin

Die Teilnahme am Tanzkurs erfolgt einmal wöchentlich zu folgenden Gebühren (ab 01.09.2022):

p.P. für 8 Einheiten á 90 min 125 €
p.P. für 8 Einheiten á 60 min 85 €
pro Monat/Paar TanzClub 95 €
für 10 Einzel- oder 5 Paartermine (ohne Vertragsbindung) 160 €
für Privatunterricht 60 min zzgl Raummiete 60 €

AGB für Tanzkurse

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Einsteiger-und Aufbau-Tanzkurse

  1. Die Unterrichtsinhalte ergeben sich aus dem Kursplan, der zu Kursbeginn mit den Teilnehmern abgesprochen wird. Dieser dient zur Orientierung und kann den Bedürfnissen und dem Fortschritt der Kursteilnehmer angepasst werden.
  2. Die zu zahlenden Teilnahmegebühren betragen für 60 min Kurse 170€, für 75 min Kurse 210 € und 90 min Kurse 250 €. Der erste Kurstermin kann dabei als Probestunde gegen eine Gebühr von 15 EUR pro Person genutzt werden. Diese Gebühr wird bei einer Anmeldung für den gesamten Kurs mit der Kursgebühr verrechnet.
  3. Eine Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Gebühr für den Kursplatz. Dieser wird nach Entrichtung der gesamten Kursgebühr vergeben. Alle Kurse sind nur in ihrer Gesamtdauer und als Paar belegbar. Eine Anmeldung kann schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine persönliche Anmeldung kann am ersten Kurstermin erfolgen, solange noch Plätze vorhanden sind. Die jeweils geltenden behördlichen Coronaregeln zur Teilnahme an Tanzkursen in Innenräumen werden mit der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag und den sich daraus ergebenden Zahlungspflichten des Kursteilnehmers.
  4. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung auf das Konto des Veranstalters (Holvi Bank, IBAN: DE04 1001 7997 9781 8057 53, Inhaber: Matthias Junghänel) oder bei der persönlichen Anmeldung in bar zu entrichten.
  5. Sollte der Unterricht vom Teilnehmer nach der ersten Unterrichtsstunde aus Gründen des Nichtgefallens nicht fortgesetzt werden wollen, wird die Kursgebühr unter Abzug einer Probestunde erstattet (s. Punkt 3).
  6. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 7 Tage vor Kursbeginn wird die Kursgebühr unter Berechnung einer Stornogebühr von 50 % der Kursgebühren erlassen. Danach fallen bei Rücktritt die gesamten Kursgebühren an (Ausnahme Punkt 5).
  7. Sollten ein Kurstermin vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, so wird wahlweise ein Ersatztermin angeboten oder die anteilige Kursgebühr für diesen Termin erstattet. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird der Kurs spätestens 1 Tag vor Kursbeginn abgesagt. In diesem Fall wird die geleistete Teilnehmergebühr erstattet. Dies gilt auch, wenn eine Anmeldung aus Platzgründen nicht berücksichtigt werden kann, eine Überweisung aber schon erfolgt ist. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  8. Kann ein Teilnehmer aus wichtigen persönlichen Gründen eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen, kann der Teilnehmer den versäumten Termin in einem anderen Kurs des Veranstalters nach Absprache nachholen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Weitere Erstattungsmöglichkeiten bestehen nicht.
  9. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird nicht gehaftet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für TanzClubs

1. Die Teilnahme im o.g. TanzClub erfolgt einmal wöchentlich und umfasst jeweils 90 Minuten.

2. Der TanzClub richtet sich an fortgeschrittene Tänzer. Aufbauend auf den Kenntnissen aus den vorausgehenden Kursen werden weitere Schritte und deren Kombinationen unterrichtet. Der Unterricht wird inhaltlich so aufgebaut, dass es den Teilnehmern möglich ist, jederzeit dem TanzClub beizutreten oder auch zeitweise zu pausieren.

3. Eine Anmeldung erfolgt vor der ersten Teilnahme mittels Anmeldeformular. Eine Kündigung ist an die Schriftform (Brief, Fax, email) gebunden und wird gültig nach 3 Monaten. Diese 3- Monatsfrist beginnt mit Ablauf des Kündigungsmonats. Die jeweils geltenden behördlichen Coronaregeln zur Teilnahme an Tanzkursen in Innenräumen werden mit der Anmeldung ausdrücklich akzeptiert und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag und den sich daraus ergebenden Zahlungspflichten des Kursteilnehmers.

4. Die Plätze im TanzClub werden nach Eingang der Anmeldung vergeben. Bei zeitweiser Aussetzung vom TanzClub kann der freiwerdende Platz vom Veranstalter neu vergeben werden; ein Anspruch auf späteren Wiedereinstieg im selben TanzClub besteht nicht.

5. Die Gebühren betragen 47,50 EUR pro Person/ Monat auschließlich der Monate Juli und August. Dies ist ein Festpreis und berechtigt den Teilnehmer, zusätzlich an allen anderen Tanzkursen des Veranstalters teilzunehmen ( freie Plätze vorausgesetzt). Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten außer dem gebuchten TanzClub entsteht nicht.

Alternativ können Terminkarten zur Einzelteilnahme erworben werden; ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten TanzClub entsteht dadurch nicht. Die Terminkarten können für freie Plätze in TanzClubs genutzt werden. Dies ist im Vorfeld mit dem Veranstalter abzustimmen (email, Telefon). Als „AUSGEBUCHT“ ausgewiesene TanzClubs können nicht mit den Terminkarten besucht werden.

Bei Wechsel von einem monatlichen Beitrag zur Terminkarte gilt, daß diese innerhalb von 12 Monaten genutzt werden muss, um nicht zu verfallen. Spätestens nach 12 Monaten muss eine neue Terminkarte erworben werden oder die Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Gebühr lebt wieder auf. Die Fristen zur Kündigung eines Vertrages zum Besuch der TanzClubs bleiben von dieser Regelung unberührt.

6. Die Kursgebühr ist jeweils bis zum 3. des Monates des Beitragsmonats auf das Konto des Veranstalters zu überweisen ( Holvi Bank, IBAN: DE04 1001 7997 9781 8057 53, Inhaber: Matthias Junghänel )

7. Sollte ein Kurstermin vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, so wird dieser wahlweise einen Ersatztermin anbieten oder die anteilige Kursgebühr für diesen Termin erstatten. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird der TanzClub spätestens 4 Tage vor Monatsbeginn für diesen Monat abgesagt. In diesem Fall wird die geleistete Teilnehmergebühr erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

8. Kann ein Teilnehmer aus wichtigen persönlichen Gründen eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Gutschrift der Kursgebühr.

9. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird nicht gehaftet.

AGB Für Tanzreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanzreisen

Reiseveranstalter ist Matthias Junghänel, Bietzkestraße 22 a, 10315 Berlin. Die mobile Tanzschule bietet mit ihrer Website lediglich eine Plattform zur Buchung der Tanzreisen und ist nicht Vertragspartner.

1. Abschluß der Buchung

a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular des Reiseveranstalters erfolgen.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter beim Kunden zustande, die elektronisch per PDF übersandt werden. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der Reiseveranstalter eine schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung an den Kunden.

c) Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB , die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB.

d) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

2. Bezahlung

a) Nach Vertragsabschluss  wird eine Anzahlung zur Zahlung fällig, deren Höhe sich aus der Vertragsbestätigung ergibt. Die Restzahlung wird zum Ende der Reise fällig und beinhaltet i.d.R. die Kosten für Übernachtung und Frühstück.

b)  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veransatlter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3. zu belasten.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

a) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese Entschädigung ist wie folgt gestaffelt:

ab dem 54. Tag vor Reiseantritt 55 %

ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 75 %

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

b) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

c)  Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB ein Ersatzpaar zu stellen, bleibt unberührt.

d) Das Recht zum kostenlosen Rücktritt wg erheblicher Leistungsänderungen durch den Reiseanstalter bleibt ebenfalls unberührt.

 4. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Der Kunde wird per email über die Stornierung der Reise nicht später als 40 Tage vor Reisebeginn informiert.

5. Beschränkung der Haftung

Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wird nicht gehaftet.

6.Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Reisevertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer ergeben, ist der Gerichtsstand Berlin.

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